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Unsere Recyclingmaterialien unterliegen der ständigen Eigen- und Fremdüber-
wachung nach TL G SoB-StB / 1 / und erfüllen die Anforderungen an RC-Baustoffe der Kategorie RCL I (bessere Qualität) lt. Ministeriellem Runderlass für das Bundesland NRW vom 09.10.2001.

Annahmekatalog

Straßenaufbruch, bestehend aus bituminösem Asphalt, Naturstein, Betonwaren, Naturschotter und Kies.

Bauschutt, bestehend aus Beton, Stahlbeton, Ziegelbruch und Kalksandsteinen.


Kantenlänge < 800 mm (Übergrößen auf Anfrage)

Positivkatalog gemäß AVV:

Abfall-
schlüssel
Abfallbezeichung gemäß AVV
101208 Abfälle aus Keramikerzeugnissen, Ziegeln, Fliesen und Steinzeug (nach dem Brennen) x x x
101314 Betonabfälle und Betonschlämme x x x
170101 Beton x x x
170102 Ziegel x x x
170103 Fliesen, Ziegel und Keramik x x x
170107 Gemische aus Beton, Fliesen, Ziegel und Keramik mit Ausn. derjenigen, die unter 17 01 06 fallen x x x
170302 Bitumengemische mit Ausn. derjenigen, die unter 17 03 01 fallen x x x
170504 Boden und Steine mit Ausn. derjenigen, die unter 17 05 03 fallen x x x
170508 Gleisschotter mit Ausn. desjenigen der unter 170507 fällt x x x
170802 Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausn. derjenigen, die unter 170801 fallen x x x
190112 Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausn. derjenigen, die unter 190111 fallen x x x
       
Von der Annahme ausgeschlossen sind:
Holz, Gasbeton, Eternit, Dämmstoffe, Gipskarton, Gips, Papier, Styropor, asbesthaltige Baustorfe, Kabelreste und teerhaltige Baustoffe.
Vermischungen mit Gras, Lehm, Mutterboden und Wurzelwerk sind auszuschließen.

Das Material muss frei sein von bindigen Bestandteilen und jeglichen Kontaminationen. Analysen sind uns im Einzelfall kostenfrei zur Verfügung zustellen.

Über unsere aktuellen Annahmepreise informieren wir Sie gerne auf Anfrage.